AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der x-why-z Konzertagentur GmbH & Co. KG, Ostermoorweg 70a, 25474 Bönningstedt (nachfolgend „x-why-z“ genannt)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsbeziehungen

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Erwerb von Tickets und dem Besuch der von x-why-z veranstalteten Veranstaltungen. Beim Kauf von Tickets zu einer Veranstaltung finden gegebenenfalls zusätzlich etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen unserer offiziellen Ticketpartner Anwendung, über die Sie das Ticket für die Veranstaltung erworben haben. Gleichzeitig gelten die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätten. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.

(2) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständigen berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
 
 
§ 2 Vertragsschluss, Zahlungsmodalitäten und Besuchsrecht

(1) Eintrittskarten für alle von uns veranstaltete Events sind personalisiert und können ausschließlich über unsere Webseite oder über von uns autorisierte Vertriebspartner (u.a. Eventim, Ticketmaster, Easy-Ticket, München-Ticket und deren angeschlossene Verkaufsstellen) erworben werden. Im Falle des Erwerbs über einen von uns autorisierten Vertriebspartner gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertriebspartners, bei dem Sie die Tickets erwerben. Im.

(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(3) Unsere Angebote stellen nur eine Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung von Eintrittskarten zu tätigen. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

(4) Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – oder bei Verstößen von spezifischen Bedingungen, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder beim Versuch diese zu umgehen (z. B. durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Kundenprofile), abzulehnen. Wir sind berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge (in der Regel maximal vier Tickets pro Bestellung) zu begrenzen.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle unverschuldeter nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung (z.B. aufgrund eines unverschuldeten Systemfehlers), nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

(6) Die zu zahlenden Preise können aufgrund von gebuchten Zusatz- und/oder Serviceleistungen die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen (wobei auf solche Zusatz- und/oder Serviceleistungen im Rahmen des Verkaufsprozesses transparent hingewiesen wird). Die Zahlung ist mit verschiedenen Zahlungsarten möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inkl. aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss fällig. Hiervon abweichend ist bei der Zahlart „per Überweisung“ (Vorkasse) der Gesamtpreis bis zum mitgeteilten Datum vollständig auf das angegebene Konto ( bei Bestellungen über unsere Webseite an die wlec white label eCommerce GmbH) zu überweisen.

(7) Bei einer Bestellung über das Internet werden Service- und Versandkosten erhoben. Diese Gebühren werden Ihnen bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt. Darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.

(8) Besuchsrecht: x-why-z will den Zutritt zur jeweiligen Veranstaltungsstätte und den reservierten Plätzen nicht jedem, sondern nur denjenigen Personen gewähren, welche die Eintrittskarte direkt bei x-why-z bzw. einem autorisierten Vertriebspartner von x-why-z (u.a. Eventim, Ticketmaster, Easy-Ticket, München-Ticket und deren angeschlossene Verkaufsstellen) oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach § 5 Abs. 3 erworben haben. x-why-z gewährt daher nur denjenigen Personen das Recht, die jeweilige Veranstaltung zu besuchen (nachfolgend: „Besuchsrecht“), die entweder durch auf die Eintrittskarte gedruckte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck) identifizierbar sind oder die die Eintrittskarte nach § 5 Abs. 3 zulässig erworben haben. Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige Besucher ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen von x-why-z und/oder der von ihr beauftragten Personen (z.B. Sicherheitspersonal) vorzuzeigen. Eintrittskarten, die auf von der x-why-z nicht autorisierten Verkaufs- oder Versteigerungsplattformen im Internet oder von sonstigen Dritten erworben werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können Rechtsfolgen nach § 5 Abs. 4 auslösen. x-why-z erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Inhabers der Eintrittskarte, der die Eintrittskarte nach § 5 Abs. 3 zulässig erworben hat, indem sie einmalig Zutritt zur Veranstaltungsstätte gewährt und die reservierten Plätze zur Verfügung stellt. x-why-z wird auch dann von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der Einlass der jeweiligen Personen an der vorstehend geschilderten erforderlichen Individualisierung scheitert.
 
 
§ 3 Zutrittsberechtigungen bzw. Schutz von Minderjährigen

(1) Kinder bis 14 Jahre dürfen Konzerte nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten besuchen, der ebenfalls im Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sind mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten, jeweils mit einer gültigen Eintrittskarte, für Konzerte bis 24:00 Uhr zutrittsberechtigt. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis bzw. Beauftragung ist bei Zutritt zur Veranstaltung nachzuweisen. Für Jugendliche ab 16 Jahren ist der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen bis Mitternacht ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten gestattet. Im Einzelfall können hiervon abweichende Altersvorgaben gelten (z.B. aufgrund von Auflagen lokaler Behörden oder der Art der Veranstaltung), worauf im Bestellprozess und vor Ort hingewiesen wird.

„Erziehungsbeauftragt“ kann nur eine Person sein, die die folgenden Anforderungen erfüllt:

- Volljährigkeit,

- Reife, einem Kind bei der Veranstaltung verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung zu bieten,

- die Heimfahrt des Kindes zu gewährleisten.

3.2 Zum Schutz von Kindern sind wir berechtigt, Kindern den Zutritt zu Veranstaltungen zu verweigern, wenn der Schutz durch die Erziehungsberechtigten bzw. Erziehungsbeauftragten nach unserem Ermessen nicht ausreichend gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang weisen wir auf Folgendes hin: Rock bzw. Pop-Veranstaltungen richten sich regelmäßig an Erwachsene und sind in diesen Fällen keine für Kinder geeignete Veranstaltung. Sollten Erziehungsberechtigte bzw. Erziehungsbeauftragte solche Veranstaltungen dennoch zusammen mit Kindern besuchen wollen, sind diese für die Sicherheit der Kinder verantwortlich. Insbesondere ist für angemessenen Hörschutz der Kinder zu sorgen und, soweit für die konkrete Veranstaltung angeboten, Sitzplatztickets zu erwerben. Nähere Informationen für das jeweilige Konzert können bei uns erfragt werden.
 
 
§ 4 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht

Auch wenn x-why-z oder deren Vertriebspartner Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbieten und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf von Eintrittskarten. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung per E-Mail durch die wlec white label eCommerce GmbH im Namen von x-why-z bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
 
 
§ 5 Verbot des gewerblichen und kommerziellen Weiterverkaufs von Eintrittskarten

(1) Sinn und Zweck: Zur Durchsetzung von Hausverboten, aus sonstigen Sicherheitsinteressen und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Allgemeinheit mit Eintrittskarten zu sozialverträglichen Preisen liegt es im Interesse von x-why-z, ihrer Kunden und der Besucher der Veranstaltungen, die nicht autorisierte Weitergabe von Eintrittskarten einzuschränken, um auf diese Weise Preisspekulationen zu unterbinden (z.B. den Kauf von Eintrittskarten mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung und/oder den Weiterverkauf von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen).

(2) Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Eintrittskarten erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen (also auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Eintrittskarten durch den Kunden ist untersagt. Der gewerbliche und kommerzielle Ticketverkauf ist allein x-why-z und unseren autorisierten Vertriebspartnern vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich im Rahmen einer Auktion zum Kauf anzubieten (z.B. auf Ebay) oder zu verkaufen;

b) Tickets bei den nicht von x-why-z autorisierten Verkaufsplattformen Viagogo, StubHub oder Ticketbande zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;
c) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis anzubieten oder weiterzugeben, wobei ein Preisaufschlag von bis zu 25% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten gestattet ist;

d) Tickets gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Tickethändlern zu verkaufen oder weiterzugeben;

e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von x-why-z kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, z.B. zu Verlosungszwecken, zu Zwecken der Werbung, Vermarktung, als Werbegeschenk oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;

(3) Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in § 5 Abs. 2 vorliegt. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von x-why-z voraus, die hiermit unter den nachfolgenden Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:

a) die Weitergabe ist ein Fall der zulässigen Weitergabe wie vorstehend in diesem § 5 Abs. 3 beschrieben,

b) der Kunde den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist und der neue Ticketinhaber mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und x-why-z einverstanden ist.

Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag ist bei Fehlen einer der in (a) oder (b) genannten Voraussetzungen ausgeschlossen.

(4) Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe:

Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in § 5 Abs. 2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist x-why-z vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß § 7, berechtigt,

(a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in § 5 Abs. 2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;

(b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern bzw. ihn aus der Veranstaltungsstätte zu verweisen.
 
 
§ 6 Personalisierte Tickets

(1) Jegliche Tickets sind (auch ohne Namensaufdruck) personalisiert. x-why-z will den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern nur denjenigen Ticketinhabern, welche die Eintrittskarte direkt bei x-why-z bzw. einem autorisierten Vertriebspartner von x-why-z (u.a. Eventim, Ticketmaster, Easy-Ticket, München-Ticket und deren angeschlossene Verkaufsstellen) oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach § 5 Abs. 3 erworben haben. Sofern ein Vertragspartner von uns in zulässiger Weise für sich selbst und Dritte mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Besuchervertrages erworben hat, geschieht die Weitergabe dadurch, dass der Vertragspartner diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt und durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den eintretenden Personen unter Übernahme aller Rechte und Pflichten und nur unter Einhaltung aller Voraussetzungen von § 5 Abs. 3 zustande kommen.

(2) Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige Kunde bzw. bzw. Veranstaltungsbesucher ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen von x-why-z und/oder der von ihr beauftragten Personen (z.B. Sicherheitspersonal) vorzuzeigen. Mit Vorlage des Tickets am Eingang zur Veranstaltung (insbesondere auch durch Einscannen der Tickets) erklärt der Besucher, zum Veranstaltungsbesuch berechtigt zu sein.

(3) Auf Verlangen ist der Kunde zur Auskunft verpflichtet über alle Umstände, die für die Beurteilung der Einhaltung der Weitergabebestimmungen gemäß § 5 Abs. 2 und Abs. 3 erforderlich sind und ist verpflichtet, Name und Anschrift des Erwerbers mitzuteilen.

(4) Ist im Falle einer Personalisierung mit Namensaufdruck (z.B. Käuferpersonalisierung oder individuelle Personalisierung) der Ticketkäufer an der Teilnahme an der Veranstaltung verhindert, ist für die Übertragung der Tickets eine Umpersonalisierung erforderlich. Die Umpersonalisierung erfolgt über x-why-z. bzw. den Vertriebspartner, bei dem das Ticket erworben wurde. Im Übrigen gelten für die Umpersonalisierung die beim Ticketkauf mitgeteilten Bedingungen. Mit der Umpersonalisierung verliert die ursprünglich benannte Person das Besuchsrecht.
 
 
§ 7 Vertragsstrafe

Das folgende Vertragsstrafeversprechen dient in erster Linie dazu, den Kunden derart zur Einhaltung der von ihm versprochenen Unterlassungspflichten gemäß § 5 Abs. 2 dieser AGB zu bewegen, dass er aufgrund der versprochenen Strafe vor (weiteren) Verstößen zurückschreckt.

(1) Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in § 5 Abs. 2 lit. a), lit. b), lit. c), lit. d) oder lit. e), ist x-why-z ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGBs möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche dazu berechtigt, eine von x-why-z nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzende Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 2.500,- gegen den Kunden bzw. gegen den jeweiligen Verkäufer zu verhängen, deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.

(2) Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.
 
 
§ 8 Rückgabe von Konzertkarten / Kaufpreiserstattung

(1) Ein Anspruch auf Rückgabe von Konzertkarten und Erstattung des Kaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und Änderung des Veranstaltungsdatums von Konzertveranstaltungen. Eine räumliche Verlegung der Veranstaltung und/oder Änderung des Vorprogramms berechtigt nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.

(2) Der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises im Sinne von § 8 ist im Falle der Verlegung auf ein anderes Datum spätestens bis 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung geltend zu machen. Hierauf wird der Kunde in einem solchen Fall, auch nochmals in einer gesonderten Nachricht per E-Mail hingewiesen.

(3) Bei ersatzlosem Ausfall bzw. Verlegung der Veranstaltung auf ein anderes Datum, wird dem Kunden der volle Kaufpreis der Eintrittskarte, gegen Vorlage der Original-Eintrittskarte erstattet. Reise- und/oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet.

(4) x-why-z erstellt bei Verlust des Tickets o. ä. grundsätzlich keine Nachdrucke. Bei Verlust des Tickets erhält der Kunde auch kein Ersatzticket o.ä. Sollte das Ticket ganz oder teilweise verändert und zerstört worden sein, ist x-why-z dazu berechtigt, dieses ungültig zu machen.

(5) Das Recht des Kunden, sich wegen einer von x-why-z zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Vorbehalt von § 10.
 
 
§ 9 Maßnahmen bei Gefahr für Sicherheit

(1) Aus Sicherheitsgründen kann x-why-z einzelne Bereiche der Veranstaltungsstätte vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen von x-why-z oder den Anweisungen der von x-why-z beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, insbesondere auch zur Abwendung der Gefahr für Leib oder Leben.

(2) Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. x-why-z behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. Im Falle einer entsprechenden Unterbrechung der Veranstaltung bestehen keine Ansprüche des Besuchers auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Ticketpreises.
 
 
§ 10 Haftungsbeschränkungen und –freistellung

(1) Der Aufenthalt an und in der Veranstaltungsstätte erfolgt auf eigene Gefahr. x-why-z, und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

(2) Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

(3) Der Kunde stellt uns von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

(4) x-why-z haftet nicht für Reise- und/oder Übernachtungskosten.
 
 
§ 11 Hör- und sonstige Gesundheitsschäden

(1) Der Veranstaltungsbesucher ist sich darüber bewusst, dass Musikveranstaltungen einen hohen Schallpegel haben und er erklärt sich hiermit einverstanden. Zu beachten ist ebenso, dass Pyrotechnik, Laser, Rauchmaschinen, Stroboskopbeleuchtung oder andere Spezialeffekte im Rahmen der Veranstaltung stattfinden können. Eine Haftung für Hör- und andere Gesundheitsschäden von Besuchern besteht nur, wenn x-why-z oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn der x-why-z eine ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Die unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden, entsprechende Absperrungen sind in jedem Fall zu beachten. Der Gebrauch von Gehörschutz wird dringend empfohlen – vor allem in der Nähe zur Bühne.

(2) Sollte die Veranstaltung im Freien stattfinden, wird dringend empfohlen, geeignete Kleidung und Schuhe zum Schutz vor möglichen Witterungseinflüssen zu tragen bzw. mitzubringen.
 
 
§ 12 Verlust der Zutrittsberechtigung bei Verlassen der Veranstaltungsstätte

Vor dem erstmaligen Betreten der Veranstaltungsstätte werden die Eintrittskarten gescannt oder komplett entwertet. Der Besucher hat die Eintrittskarte während der Veranstaltung bei sich zu führen. Beim Verlassen der Veranstaltungsstätte verliert die Eintrittskarte bzw. der Besucher grundsätzlich seine Zutrittsberechtigung und es besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass nach Verlassen der Veranstaltungsstätte.
 
 
§ 13 Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch

(1) Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Auch das Mitführen von Tieren in der Veranstaltungsstätte ist nicht erlaubt.

(2) Bei Einlass auf das Gelände der Veranstaltungsstätte und/oder in die Veranstaltungsstätte findet eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) sowie der mitgebrachten Gegenstände durch den Ordnungsdienst statt. Der Veranstalter ist in den folgenden Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern:

- wenn der Besucher nach der jeweiligen Hausordnung der Veranstaltungsstätte nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen bei sich führt oder

- ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des Besuchers oder anderer Besucher darstellt (z.B. bei aggressivem Verhalten, bei fehlendem Nachweis der Zutrittsberechtigung) oder

- das für den Zutritt verwendete Ticket ungültig gemacht wurde oder der Besucher gegen die AGB in sonstiger Weise verstößt.

Wir behalten uns das Recht vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten.

Wir behalten uns das Recht vor, den Zutritt zu verwehren, wenn ein Besucher sich weigert, Gegenstände zurückzulassen, die nach unserer vernünftigen Einschätzung Gefahren oder Störungen für andere Teilnehmer der Veranstaltung nach sich ziehen können oder die zu den in der jeweiligen Hausordnung der Veranstaltungsstätte als nicht zugelassen aufgeführten Gegenständen gehören.

(3) Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.

(4) Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer § 13 Abs. 3 sind x-why-z und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von x-why-z eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

(5) Offensichtlich betrunkene, unter Drogen stehende oder vergleichbar auffällige Besucher haben ohnehin keinen Anspruch auf Einlass in die Veranstaltungsstätte.

(6) Den Anordnungen von x-why-z und/oder des von x-why-z eingesetzten Ordnungsdienstes ist jederzeit uneingeschränkt Folge zu leisten.

(7) Flucht- und Rettungswege, Versorgungswege und Treppen sind jederzeit freizuhalten, dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

(8) x-why-z behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.

Gleiches gilt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände der Veranstaltungsstätte Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel o.ä.) begeht, Feuerwerkskörper abbrennt oder auf andere Weise Mitarbeiter des Veranstalters oder andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder Ähnliches). Macht x-why-z von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
 
 
§ 14 Ton- und/oder Bildaufnahmen des Veranstalters

(1) Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.
 
 
§ 15 Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen während der SARS-CoV-2-Pandemie

Für den Zugang sowie den Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie unterliegen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

(1) Der Kunde bzw. Veranstaltungsbesucher erkennt an, dass die jeweilige insbesondere aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher sowie behördlicher Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. gegebenenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Art und Weise stattfinden kann; insbesondere erkennt der Kunde bzw. Veranstaltungsbesucher an, dass die Durchführung und Teilnahme an einer Veranstaltung in der Veranstaltungsstätte gegebenenfalls an die Einhaltung zusätzlicher Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen durch x-why-z gebunden ist. Der Kunde bzw. Veranstaltungsbesucher akzeptiert, dass x-why-z zum Schutz der Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter nach billigem Ermessen auch über die gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben hinausgehende angemessene Verhaltens- und Hygieneregeln festlegen kann, zu deren Einhaltung sie die Kunden bzw. Veranstaltungsbesucher verpflichtet.

(2) x-why-z ist berechtigt, Eintrittskarten einzelner Kunden zur Reduzierung der Besucheranzahl zu stornieren, wenn dies aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Anordnung oder vergleichbarer Maßnahmen erforderlich wird. Im Fall der endgültigen Absage der Veranstaltung oder der Stornierung der vom Kunden erworbenen Eintrittskarte(n) wird dem Kunden der entrichtete Verkaufspreis erstattet.

(3) x-why-z kann dem Kunden bzw. dem Veranstaltungsbesucher aus wichtigem Grund, etwa zur Einhaltung von Abstandsflächen oder zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten, von seiner Bestellung abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuweisen; in diesen Fällen besteht kein Anspruch des Kunden bzw. Veranstaltungsbesuchers auf eine Erstattung des Verkaufspreises oder sonstige Entschädigung.

(4) x-why-z ist berechtigt, den Zugang zu und/oder den Verbleib des Kunden bzw. Veranstaltungsbesuchers in der jeweiligen Veranstaltungsstätte ohne Anspruch auf Entschädigung zu verweigern und/oder den Kunden bzw. Veranstaltungsbesucher ebenso ohne Anspruch Entschädigung aus der Veranstaltungsstätte zu verweisen, wenn der Kunde bzw. Veranstaltungsbesucher:

- den jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und/oder behördlichen Auflagen und Maßgaben nicht nachkommen und/oder Bestimmungen des Hygiene- und Schutzkonzepts von x-why-z nicht befolgen; insbesondere, aber nicht abschließend, keinen entsprechenden Nachweis über eine Schutzimpfung gegen oder eine Genesung von SARS-CoV-2 und/oder negativen Test vorlegen, in den vorgeschriebenen Bereichen keine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder Abstandsgebote nicht einhalten,

- am Tag der Veranstaltung an SARS-CoV-2 erkrankt sind oder innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn des Reservierungszeitraums positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, innerhalb der letzten 14 Tage vor dem reservierten Zeitraum wissentlich zu einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person engen Kontakt hatten oder für eine Erkrankung mit SARS-CoV-2 typische Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Atemnot) aufweisen, oder

- sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung in einem Risikogebiet (wie beispielsweise Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet) oder vergleichbarem Gebiet aufgehalten haben und deshalb gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Bestimmungen unterliegen, die einen Zugang oder einen Verbleib in der Veranstaltungsstätte ausschließen.

(5) Ist aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grundlage gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Auflagen oder dem Schutz- und Hygienekonzept von x-why-z, die Vorlage von Nachweisen und/oder Erklärungen des Kunden bzw. Veranstaltungsbesuchers zum Zugang zur Veranstaltungsstätte vorgeschrieben, ist x-why-z im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die Gewährung des Zugangs zur Veranstaltungsstätte von der Vorlage solcher Nachweise und/oder Erklärungen abhängig zu machen und die vorgelegten Nachweise und/oder Erklärungen zu überprüfen.

(6) x-why-z weist darauf hin, dass sie zur Nachverfolgung von Infektionsketten gegebenenfalls verpflichtet ist, die Kontaktdaten des Kunden bzw. Veranstaltungsbesuchers zu erfassen und an die zuständige Behörde weiterzugeben. Der Kunde bzw. Veranstaltungsbesucher wird daher die Kontaktdaten seiner Person vollständig und ordnungsgemäß angeben. x-why-z verarbeitet die betreffenden Daten im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (etwa Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen); dies umfasst auch die Weiterleitung an die zuständige Behörde.

(7) Der Kunde bzw. Veranstaltungsbesucher hat den Anordnungen und Auflagen von x-why-z und des Personals Folge zu leisten. Der Kunde bzw. Veranstaltungsbesucher erkennt an, dass auch bei umfassenden Schutz- und Hygienekonzepten die Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 im Rahmen des Besuches einer Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
 
 
§ 16 Höhere Gewalt

In sonstigen Fällen höherer Gewalt o.ä. gilt vollumfänglich das in § 15 Ausgeführte sinngemäß.
 
 
§ 17 Streitbeilegung

Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde bzw. Veranstaltungsbesucher wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

x-why-z nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
 
 
§ 18 Datenschutz, Nutzung der Daten

(1) Details zum Datenschutz, Nutzung und Verarbeitung von persönlichen Daten können hier eingesehen werden: http://x-why-z.eu/datenschutz.

(2) Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Veranstaltungsbesuchers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen x-why-z und dem Kunden/Inhaber der Eintrittskarte gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Veranstaltungsbesuchers zur Wahrung berechtigter Interessen von x-why-z. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei unter anderem aus § 5 Abs. 1.

(3) Der Kunde ist über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten unterrichtet worden. Eine Weitergabe der Daten durch Verkauf, Vermietung oder Tausch erfolgt nicht (siehe http://x-why-z.eu/datenschutz).
 
 
§ 19 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Rechtswahl bei Verbrauchern: Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach § 19 Abs. 1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

(4) Erfüllungsort: Für Lieferung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Geschäftssitz von x-why-z.

(5) Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von x-why-z. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis von x-why-z, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
 
 
§ 20 Schlussklausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.


- Stand: Juni 2022 -
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